Entsorgung & Umweltschutz

BATTERIEN/AKKUMULATOREN

Batteriegesetz – BattG

Das Batteriegesetz regelt das Inverkehrbringen, die Kennzeichnung, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren. Betroffen von dieser gesetzlichen Regelung sind alle Arten von Batterien und Akkus, unabhängig von ihrer Größe, Masse, stofflichen Zusammensetzung oder Verwendung.

Die Entsorgung von Batterien und Akkus darf nicht im Hausmüll erfolgen, daher sind Batterien und Akkus mit dem Symbol der durchgestrichenen Mülltonne gekennzeichnet. Schadstoffhaltige Batterien bzw. Akkus sind zusätzlich mit den Symbolen Pb = enthält Blei, Cd = enthält Cadmium oder Hg = enthält Quecksilber gekennzeichnet. Als Verbraucher sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet, den vorhandenen Sammelsystemen Batterien und Akkus zur umweltverträglichen Entsorgung und Wiederverwertung zu überlassen. Hierdurch können wertvolle Rohstoffe, wie z. B. Eisen, Nickel, Mangan, Zink etc. zurückgewonnen und negative Auswirkungen auf die Umwelt, oder die Gesundheit vermieden werden.

Damit erfüllen Sie die gesetzlichen Verpflichtungen und leisten einen wertvollen Beitrag zum Umweltschutz.

Batterien und Akkus können bei allen Kommunalen Sammelstellen oder im Handel kostenlos abgegeben werden. Auch wir nehmen Batterien, die wir in unserem Sortiment führen oder geführt haben, unentgeltlich zurück. Diese müssen ausreichend frankiert an uns gesendet werden.

ELEKTRO- UN ELEKTRONIKGERÄTE

Elektro- und Elektronikgerätegesetz – ElektroG

Das ElektroG regelt das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten. Elektroaltgeräte dürfen nicht im Hausmüll entsorgt werden und sind daher mit dem Symbol der durchgestrichenen Mülltonne gekennzeichnet. Elektroaltgeräte können Schadstoffe enthalten, die bei unsachgemäßer Lagerung oder Entsorgung die Umwelt oder die Gesundheit schädigen können. Elektroaltgeräte können aber wertvolle Rohstoffe, wie z. B. Kupfer, Eisen, Silber, Kunststoff, Glas, etc., enthalten, die wiederverwendet werden können. Daher verpflichtet das ElektroG die Verbraucher zur Rückgabe gebrauchter Elektrogeräte.

Verbraucher können Elektroaltgeräte kostenfrei entweder bei allen kommunalen Sammelstellen (ÖRE) oder bei den Rücknahmestellen unserer Partner abgegeben werden.

Bitte beachten Sie dazu Folgendes:

Kleingeräte (= keine äußere Geräteabmessung größer als 25 cm) dürfen in haushaltsüblichen Mengen an den Rücknahmestellen abgegeben werden.

Großgeräte (= mindestens eine äußere Geräteabmessung größer als 25 cm) dürfen im Tausch „Alt gegen Neu“ an den Rücknahmestellen abgegeben werden – das heißt: Haben Sie ein Neugerät bei uns gekauft, dürfen Sie ein Altgerät, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das Neugerät erfüllt, an einer der Rücknahmestellen abgeben, sofern Sie den Kauf des Neugerätes gegenüber der Rücknahmestelle entsprechend nachweisen können. Um diesen Nachweis erbringen zu können, gehen Sie bitte wie folgt vor:

Übermitteln Sie Ihren Rückgabewunsch unter Angabe der Geräteart für das abzugebende Altgerät bitte zusammen mit einer Kopie der Rechnung für das erworbene Neugerät per Email. Oder kontaktieren Sie uns telefonisch.

Wir prüfen anhand der von Ihnen übermittelten Daten, ob Sie zur Abgabe eines Altgerätes an einer der Rücknahmestellen berechtigt sind.

Ist dies der Fall, stellen Sie einen Beleg zur Verfügung, der mindestens folgende Informationen enthält:

  • Kaufdatum + Geräteart des Neugerätes
  • möglicher Rückgabezeitraum

Mit dem ausgestellten Beleg können Sie nun Ihr Altgerät an einer der Rücknahmestellen kostenlos abgeben.

Bitte beachten Sie: Bei fehlendem Beleg ist die Rücknahmestelle nicht verpflichtet, das Altgerät anzunehmen.

Die Rücknahmestelle kann auch die Annahme von Altgeräten ablehnen, die aufgrund einer Verunreinigung eine Gefahr für die Gesundheit und Sicherheit von Menschen darstellen (vgl. § 17 Abs. 4 i.V.m. §13 Abs. 5 ElektroG). Bitte stellen Sie sicher, dass vor der Rückgabe von Elektroaltgeräten, wie z. B. Handys, Laptops, oder Computern alle persönlichen Daten gelöscht wurden. Entnehmen Sie bitte vor der Rückgabe des Gerätes auch alle Verbrauchsmaterialien, z. B. Staubsaugerbeutel, Batterien, Akkus, und führen diese separat der Entsorgung zu. Betroffen durch die Regelungen des ElektroG sind die meisten Elektro- und Elektronikgeräte, die unter Nutzung von elektrischem Strom, oder elektromagnetischen Feldern betrieben werden. Die Elektro- und Elektronikgeräte werden im Anhang des Gesetzes in 10 Kategorien eingeteilt. Darunter fallen Geräte wie z. B. Kühlschränke, Computer, Rundfunkgeräte, Handys, Uhren, Kaffeemaschinen, Toaster, Staubsauger, etc..

Produkte, die unter die gesetzlichen Regelungen des ElektroG fallen, sind mit dem folgenden Symbol gekennzeichnet.

VERPACKUNGSMATERIAL

Verpackungsverordnung – VerpackV

Die VerpackV strebt an Abfälle aus Verpackungen zu reduzieren, bzw. die Auswirkungen auf die Umwelt zu verringern. Daher dürfen Verpackungen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Die Verbraucher sind gesetzlich zur Rückgabe der Verpackungen über die vorhandenen Sammelsysteme, z. B. Papiertonne, Gelber Sack, etc., verpflichtet, da viele Verkaufsverpackungen wiederverwendet werden können.Unser Ziel ist es, unter Berücksichtigung ökologischer Gesichtspunkte, nur hochwertiges Verpackungsmaterial zu verwenden, das aus recyclingfähigem und umweltverträglichem Material besteht. Damit ist die Ware auf dem Weg zu Ihnen optimal geschützt.